Ausgabezeiten Auch im neuen Jahr 2014 ist die Ausgabe des Wöllsteiner Tischleins wie gewohnt mittwochs, von 09.00 bis 12.00 Uhr. Ausgabeort Ausgabestelle: Bahnhofstrasse1 55597 Wöllstein Leistungsberechtigt Sie sind bedürftig wenn: Sie Bezieher von staatlichen Sozialleistungen sind wie z. B Arbeitslosengeld II Sozialhilfe Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Grundsicherung im Alter Kinderzuschlag zum Kindergeld Wohngeld BAFÖG oder Insolvenz angemeldet haben
und Ihren Wohnsitz in der VG Wöllstein haben.bzw. sich in der VG Wöllstein aufhalten
Zur VG Wöllstein gehören folgende Gemeinden: Eckelsheim, Gau-Bickelheim, Gumbsheim, Siefersheim, Stein-Bockenheim, Wendelsheim, Wonsheim und Wöllstein Sie erhalten Leistungen des Wöllsteiner Tischlein wenn: Sie uns im Büro der Ausgabestelle Bahnhofstrasse1 in Wöllstein besuchen und die Bedürftigkeit nachweisen Sie erhalten dann einen Ausweis Mit diesem Ausweis können Sie an dem Ausgabetag entsprechend Ihrer Haushaltsgröße und Verfügbarkeit, gegen Zahlung von 2€, Lebensmittel erhalten.
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