Wöllsteiner Tischlein e.V.

Ausgabezeiten

Auch im neuen Jahr 2014 ist die Ausgabe des Wöllsteiner Tischleins wie gewohnt mittwochs, von 09.00 bis 12.00 Uhr.

 

Ausgabeort

Ausgabestelle: Bahnhofstrasse1 55597 Wöllstein

 

Leistungsberechtigt

Sie sind bedürftig wenn:
Sie Bezieher von staatlichen Sozialleistungen sind wie z. B

    • Arbeitslosengeld II

    • Sozialhilfe

    • Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    • Grundsicherung im Alter

    • Kinderzuschlag zum Kindergeld

    • Wohngeld

    • BAFÖG

    • oder Insolvenz angemeldet haben

und Ihren
Wohnsitz in der VG Wöllstein haben.bzw. sich in der VG Wöllstein aufhalten

 

Zur VG Wöllstein gehören folgende Gemeinden:
Eckelsheim, Gau-Bickelheim, Gumbsheim, Siefersheim, Stein-Bockenheim, Wendelsheim, Wonsheim und Wöllstein


 

Sie erhalten Leistungen des Wöllsteiner Tischlein wenn:

  • Sie uns im Büro der Ausgabestelle Bahnhofstrasse1 in Wöllstein
    besuchen und die Bedürftigkeit nachweisen

  • Sie erhalten dann einen Ausweis

  • Mit diesem Ausweis können Sie an dem Ausgabetag entsprechend Ihrer Haushaltsgröße und Verfügbarkeit, gegen Zahlung von 2€, Lebensmittel erhalten.